Ich hoffe, Sie sind einigermassen
unbehelligt durch den Blitzmarathon gekommen. Andererseits,
es kann ja auch mal ganz reizvoll sein, im Blitzlichtgewitter
zu stehen. Ich bin diese Woche auch viel gestanden, im Stau.
Wenn es gar nicht vorangeht, dann beneidest du irgendwann all
jene, die von einer Radarfalle erleuchtet werden. Die bekamen
immerhin ein Gefühl dafür, wie sich das angefühlt hätte, wenn
man es im Leben zu etwas gebracht hätte und beispielsweise Star
geworden wäre.
Wobei, nicht jedem, der im Rampenlicht
steht, ist eine Zukunft als Lichtgestalt beschienen. Ein Licht
dürfte dieser Woche einer Frau in Australien aufgegangen sein,
die ihren Chef als Arschloch bezeichnet hatte. Das heisst, das
Wort Chef trifft es nicht mehr so ganz. Ex-Chef wäre wohl präziser,
der Frau wurde gekündigt – und zwar zurecht, wie ein Gericht
in Perth entschied, was mich einigermassen ratlos zurücklässt.

Verstehen
Sie mich bitte nicht falsch, ich wäre der letzte, der so eine
Ausdrucksweise billigen würde, mein Chef weiss das. Aber eigentümlich
erscheint mir doch die Argumentation des Gerichts, das der Meinung
war, es handle sich hier um eine verletzende Wertung. Das Gericht
liess keine Gnade walten, obwohl die SMS, in der besagter Ausdruck
stand, gar nicht für den Chef, sondern für einen neuen Mitarbeiter
gedacht war. Dummerweise aber hatte die Frau die Nachricht nicht
an den neuen Mitarbeiter, sondern an den Chef geschickt. Das
war ungeschickt.
Als sie ihren Fehler
bemerkt hatte, bat sie ihren Chef, er möge die Nachricht löschen,
ohne sie zu lesen. Es tue ihr „so, so, so leid“. In einer dritten
SMS schrieb sie, er möge die erste Nachricht, falls er sie denn
gelesen habe, nicht in den falschen Hals bekommen, so denke
sie nicht. Manchmal gehe ihr Humor mit ihr durch.
Ich
bin in juristischen Dingen unbeleckt, aber hätte man nicht argumentieren
können, dass die Frau den Mitarbeiter nur auf seinen neuen Job
habe vorbereiten wollen?
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