Als der Nichts-ist-unmöglich-Konzern
Toyota vor vielen Wintern eine Nobelmarke auf den Markt brachte,
war es kein Zufall, dass er sie auf den Namen Lexus taufte.
Lexus klingt in unseren Ohren wie Luxus. Das versteht die ganze
Welt.
Um eine Lexus-Limousine ging
es diese Woche bei einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht
Oldenburg, für Feinschmecker: Es handelte sich um einen LS 600h
L, einen hybridgetriebenen Boliden mit Benzin und Elektromotor.
Genau genommen stand nicht der Wagen vor Gericht, dessen Besitzerin
und ein Toyota-Händler trafen sich. Sie lagen im Clinch, weil
der Nobelschlitten nicht wie bestellt ausgeliefert worden war:
Es fehlte der Aschenbecher.

Wir
Kleinwagen- und Mittelklassewagenbesitzer mögen das kleinlich
finden, uns würde dank eingebauter Fussreflexzonenmassage und
Nasenspülung gar nicht auffallen, dass was fehlt. Aber die Besitzerin
sah das anders. Und das Hohe Gericht auch. Es drückte sich vornehmer
aus, aber im Grunde meinte es in der Urteilsbegründung: 135
000 Euro sind ein Haufen Asche, dafür kann man auch einen Aschenbecher
verlangen, zumal, wenn die Karre mit „Raucherpaket“ geordert
worden war. Jetzt muss der Händler den Lexus zurücknehmen und
versuchen, ihn an einen Nichtraucher zu verscherbeln, weil man
den Wagen nicht so einfach auf Raucher umrüsten kann.
Ich
bin Nichtraucher, aber als ich von dem Urteil erfuhr, war ich
Feuer und Flamme, was ein Beleg dafür sein könnte, dass mein
Einfühlungsvermögen an das eines Lexus heranreicht. Man stelle
sich vor: Da bestellt jemand für reichlich Kohle einen rollenden
Rauchsalon, um ungestört das tun zu dürfen, was ihm sonst verwehrt
wird: Eine zu schmauchen. Und in dem geräuschlos dahingleitenden
Schlitten dem Knistern des brennenden Tabaks zu lauschen.
Als
Hybridmodell kann der Lexus übrigens kleine Strecken zurückzulegen,
ohne dass der Verbrennungsmotor stinkt. Dieser Lexus sollte
wenigstens dem Fahrer erlaubt sein.
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