Auch 2015 wollen wir in
dieser um Ausgleich und Gerechtigkeit bemühten Kolumne uns den
positiven Entwicklungen auf diesem Planeten zuwenden. Nehmen
wir nur mal die Sache mit den Autonummern. Wenn bisher ein Mensch
von A nach B zog, war es klar, dass er sein Auto ummelden musste.
Dies konnte zur Folge haben, dass der Mensch, wenn sein Autokennzeichen
mit einem A begann, er nun ein B an vorderster Stelle hatte.
Ummelden
muss der Mensch sein Automobil fürderhin, nun aber darf er sein
Kennzeichen mitnehmen. Um es konkret zu machen: Wenn jemand
aus der Landeshauptstadt S nach WN, BB, LB oder ES zieht, darf
er sein altes Kennzeichen behalten. Gleiches gilt für Erdenbürger,
die von WN, BB, LB oder ES nach S ziehen.

Auch
wenn es trocken wirkt und wir uns der Zeilenschinderei verdächtig
machen, sehen wir uns genötigt, aus dem dritten Artikel des
Grundgesetzes zu zitieren: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Und,
dämmert’s? Natürlich ist es eine Form von Rassismus, wenn Menschen
aus S auf die Verkehrsteilnehmer aus WN, BB, LB oder ES herabschauen
und sie als „Doppelkennzeichen-Typen“ diskriminieren, bloss
weil die in ihre Stadt einfallen und ihnen die Parkplätze streitig
machen (aber auch, um in Shopping-Malls und Discos die Kohle
liegen zu lassen und somit den Wohlstand in S zu mehren, das
vergisst der Mensch aus S allzu leicht).
Dies
wird ein Ende haben, denn nun kommt zur allgemeinen Verwirrung
in unserer gottlosen Wohlstandswelt noch die Nummernschild-Verwirrung
hinzu. Kein Mensch wird mehr wissen, wer wo wohnt und ob ein
LB-ler in Wahrheit nicht den Geist der Weltstadt S atmet.
Eine
gute Sache, keine Frage. Nur dass das auch für Menschen mit
AA gilt, halten wir doch etwas für übertrieben. Wer aus AA kommt,
fährt wie eine gesenkte Sau.
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