Dinge, so oder so

 

Die Dinge der Woche (14. Dezember 2014)
 
Glühweinen
 

   Während die Wissenschaft nach wie vor über die Herkunft unseres irdischen Wassers rätselt (vom Kometen Tschuri jedenfalls, meldeten diese Woche die Nachrichtenagenturen, komme es nicht), stellt sich mir die Frage, wohin der Glühwein geht. Die Frage lässt mich nicht mehr los, seit ich an einem Lokal hinterm Stuttgarter Rathaus ein Schild mit der Aufschrift „Glühwein to go“ entdeckte.

   Das steht dort wirklich. Ich kann das beweisen, auch wenn ich von Glühweinschwaden, die vom Stuttgarter Weihnachtsmarkt herüberwehten, schon leicht benebelt sein mochte. Ein Kollege hat das Schild fotografiert.



   Ich glaube, in der CSU-Hochburg Bayern ist eine Sprachpanscherei wie „Glühwein to go“ sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Raum verboten – allein schon, weil dadurch bei Einheimischen der Eindruck entstehen könnte, der Glühwein käme aus einem westafrikanischen Land. Es mag zwar Bier auf Hawaii geben, aber Glühwein in Togo?

   Der Glühwein ist und bleibt ein urdeutsches Getränk, das deshalb erfunden wurde, weil das Verklappen von minderwertigen Weinen auf hoher See den Fischen nicht bekam. In Binnengewässern war es von jeher verboten, so dass der Ursprung der Forelle blau ein anderer sein muss.

   Weil der Konsum von Glühwein gelernt sein will, gegen Ende unserer auch auf Verbraucherschutz bedachten Kolumne die zwei wichtigsten Regeln beim Umgang mit dem Heissgetränk:

   1.) Weniger ist im Falle von Glühwein meist mehr. Wer zu viel erwischt, verstösst gegen eine Energiesparmassnahme der Europäischen Union, läuft er doch Gefahr, am nächsten Tag mit einer Glühbirne durch die Gegend zu torkeln.

   2.) Niemals den Tag mit einem Glas Glühwein beginnen. Ist aber eigentlich auch logisch, sonst hiesse das Frühstück ja Glühstück.

   Sollte Ihnen beim Lesen dieses Textes nicht nach Lachen gewesen sein, probieren Sie es mit Glühweinen.

 

Zurück